Daktyloskopie

latenter Fingerabdruck

Die Daktyloskopie (griech. Fingerschau) beschreibt die Untersuchung der Papillarleisten der Innenflächen von Hand und Fuß. Seit über 100 Jahren ist sie eine anerkannte Methode zur Identifizierung von Personen, da nach dem heutigen Wissensstand die Merkmale der Hand- und Fußabdrücke einzigartig sind.

Im historischen Kontext wurden verschiedene Methoden zur Personenidentifikation angewandt, bevor sich die Fingerabdrücke als Identifikationsmerkmal durchsetzen konnten.

Eine bedeutende Methode zur Identifikation von Personen und insbesondere auch Straftätern war die Bertillonage. Hierbei wurde ein von Alphonse Bertillon entwickeltes System genutzt, nach welchem 11 Körpermaße einer Person kategorisiert und dokumentiert wurden. Dieser Datensatz wurde zum Vergleich herangezogen, um eine Person zu identifizieren.

Mitte des 19. Jahrhunderts wurden erstmalig Fingerabdrücke zur Identifikation von Personen verwendet. Der Brite Sir William James Herschel führte in Indien ein System zum Vergleich von Fingerabdrücken ein, um die mehrmalige Auszahlung von Pensionen zu vermeiden und nutzte das System später auch zur Verwaltung seines Gefängnisses. Durch den so erhaltenen großen Datensatz stellte er erstmalig die Vermutung auf, dass Fingerabdrücke einmalig sind und sich altersbedingt nur leicht verändern. Nahezu zeitgleich entdeckte auch der britische Arzt Henry Faulds in Japan die Einmaligkeit der Fingerspuren und schlug erstmals vor, diese auch zur Identifikation von Straftätern zu benutzen.

Ende des 19. Jahrhunderts bestätigte der Engländer Francis Galton durch seine Forschung, dass die Papillarlinien der Fingerkuppen gleichbleibend sind und von Person zu Person eine sehr hohe Variabilität aufweisen, die es möglich macht, sie zur Identifikation von Personen zu benutzen. Damit entwickelte er das bis heute angewandte Klassifizierungssystem der Daktyloskopie.

Durch die Anwendung der Daktyloskopie konnte 1892 erstmal ein Mordfall in Argentinien aufgeklärt werden. Die Daktyloskopie wurde 1901 als Klassifizierungs- und Identifizierungssystem in Großbritannien und 1903 auch in Deutschland eingeführt. In Frankreich konnte sich die Daktyloskopie 1914 gegen die Bertillonage durchsetzen, nachdem beim Raub der Mona Lisa aus dem Louvre 1911 der Täter trotz hinterlassener Fingerspuren nicht identifiziert werden konnte.

Zur Kategorisierung von Fingerabdrücken teilt man diese in verschiedene Grundmuster ein. Dabei unterscheidet man Wirbel, Bogen und Schleife. Durch diese Unterscheidung ist eine grundsätzliche Klassifizierung der Fingerspuren möglich. Eine weitere Rolle spielen die detaillierteren Merkmale der Fingerkuppen, die Papillarlinien.

Die menschlichen Fingerkuppen tragen Papillarlinien, um es möglich zu machen, auch glatte Gegenstände zu greifen. Sie entstehen bei der pränatalen Entwicklung im Mutterleib (3.-5. Monat) und sind in der Entstehung von Umwelteinflüssen abhängig. Aufgrund dieser Beeinflussung unterscheiden sich die Papillarlinien selbst bei Zwillingspaaren. Die Linien und feinen Merkmale bleiben selbst nach Verletzungen ein Leben lang erhalten und können lediglich durch Verätzung oder Narbenbildung dauerhaft verändert werden.

Die detailliertere Unterscheidung von Fingerabdrücken ist durch Vergleich von Minutien möglich. Eine Minutie ist ein anatomisches Merkmal der Papillarlinien. Die häufigsten Minutien sind Papillarlinienenden und die Gabelung der Linien, wobei auch andere Merkmale als Minutien bezeichnet werden. An den Fingern eines Menschen befindet sich eine große Anzahl an Minutien, wobei in Deutschland bereits 12 an einem Finger übereinstimmende Merkmale ausreichen, um eine vor Gericht beständige Identifikation einer Person durchzuführen. In den USA hingegen reichen zur Identifikation bereits 8 übereinstimmende Merkmale aus, wenn gleichzeitig das Grundmuster der Fingerabdrücke übereinstimmt.

Die Untersuchung der Fingerspuren und die Identifikation von Personen durch den Vergleich ihrer Fingerabdrücke unterliegen einem Daktyloskopen. Diese speziell ausgebildeten Kriminaltechniker vergleichen die Merkmale verschiedener Fingerabdrücke miteinander und können so Übereinstimmungen feststellen, welche zur Identifikation einer Person dienen können. In Deutschland ist das Urteil eines Daktyloskopen ausreichend, um eine Identifikation durchzuführen, während in den USA zwei voneinander unabhängige Daktyloskopen die Übereinstimmungen bestätigen müssen.

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