Der genetische Fingerabdruck wird auch als DNA-Profil, das Verfahren als DNA-Fingerprinting bezeichnet. Grundlage des genetischen Fingerabdrucks ist die DNA. Durch diese ist der genetische Fingerabdruck genau wie ein Fingerabdruck für jedes Individuum einzigartig. Dies bildet eine ideale Grundlage zur Überführung oder auch zur Entlastung verdächtiger Personen. Die DNA ist eine Doppelhelix und besteht aus den vier Bausteinen Adenin, Thymin, Guanin und Cytosin. Sie ist in Hautzellen oder Körperflüssigkeiten wie Sperma oder Speichel enthalten. Nur ein kleiner Teil der DNA ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich und genau dieser Teil führt dazu, dass jeder Mensch individuell ist.
Entdeckt wurde das Verfahren des genetischen Fingerabdrucks zufälligerweise von einem britischen Genetiker namens Sir Alec John Jeffreys im Jahr 1984. Vier Jahre später, im Jahr 1988, wurde dieses auch erstmals in einem Strafprozess in Deutschland vor Gericht zugelassen.
Um aus der DNA verwertbare Informationen zu erhalten, muss sie vorerst zerlegt werden. Basis für das Verfahren sind die nichtkodierenden Bereiche der DNA.
EVISCAN bietet dem Anwender einen entscheidenden Vorteil im Vergleich zu anderen Verfahren der Spurensicherung. Hier wird bei der Sicherung von Fingerabdrücken eine mögliche DNA-Spur nicht zerstört und kann zusätzlich gesichert werden. Somit muss nicht zwischen der Sicherung des Fingerabdrucks oder der DNA-Spur entschieden werden.