Spurensicherung

Spurensicherungsverfahren latenter Fingerabdruck

In der Forensik bezeichnet die Spurensicherung das Sicherstellen von relevanten Spuren, um als Sachbeweis für eine Tat zu fungieren. Die Spurensicherung basiert auf der Grundlage der Locard’schen Regel. Diese besagt, dass „jede Berührung auch eine Spur hinterlässt“. Die Spurensicherung beinhaltet neben der Spurensuche auch (oder ebenfalls) die Spurenerfassung und die Spurenauswertung.

Die Spurensuche beginnt am Tatort. Hier werden in Kleinarbeit Beweisstücke sichergestellt, auf denen sich möglicherweise Fingerabdrücke, Blut- oder Speichelreste oder sonstige Spuren befinden. Die gesammelten Beweise unterliegen strengen Kontrollen, um vor Gericht als Solche anerkannt zu werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Kriminalbeamten ausreichend durch Schutzanzüge geschützt sind, um zu verhindern, dass sie nicht selbst Spuren am Tatort hinterlassen.

Bei der Spurenerfassung werden alle Beweise mit einer Zahl versehen. Ebenso werden Abzüge von Fotos erstellt, um auch digitalen Zugriff zu Beweisstücken zu ermöglichen.

Abschließend werden bei der Spurenauswertung die gesammelten Beweise analysiert und miteinander verglichen, sodass Interpretationen möglich gemacht werden. Diese Interpretationen müssen sorgfältig geprüft werden, da schon häufiger fehlerhafte Auslegungen von Beweisen entstanden sind. Deshalb gelten die Ergebnisse solcher Untersuchungen meist nicht als ausreichende Beweisstücke, sondern lediglich als Indizien, die durch andere Indizien bekräftigt werden müssen. Neben der Daktyloskopie gibt es noch weitere Techniken zur Spurensicherung. Beispielsweise lassen sich seit knapp dreißig Jahren auch genetische Fingerabdrücke sichern.

Mit EVISCAN können Fingerabdrücke in hoher Qualität gesichert und digitalisiert werden. Diese können zur Beweisführung sowie Interpretation herangezogen werden.